Die königlich-kanadische Kommission
(Fortsetzung)

    Daher könnten wir feststellen, daß Geisteskrankheit als Verteidigung verboten werden sollte, daß aber gleichzeitig alle Kriminalität, die als beabsichtigter Schaden an einer Gesellschaft definiert ist, als ein größeres oder kleineres Ausmaß an Geisteskrankheit eingestuft werden soll, und daß der Verbrecher, wie Sie vorschlagen, ohne Ausnahme für Behandlung festgehalten werden soll. Und wir stellen auch fest, wenn wir dieses Problem untersuchen und die katastrophalen Wirkungen sehen, die vorzeitige und unangemessene Haftentlassungen auf die Gesellschaft haben, daß ein Verbrecher festgehalten werden sollte, bis man mit großer Gewißheit sagen kann, daß er die Gesellschaft nicht weiter schikanieren wird. Das letzte richtet sich direkt gegen das System der bedingten Haftentlassung, welches bestenfalls ein unglückseliges System ist. Und es würde die Komissionen für bedingte Haftentlassungen völlig verantwortlich machen, daß die Gesellschaft gegen weitere kriminelle Handlungen von seiten des freigelassenen Gefängnisinsassen geschützt ist.

    Ein solcher Kurs wie dieser würde ohne eine Behandlung und praktische Möglichkeiten, sie in die Tat umzusetzen, als extrem unmenschlich angesehen werden. Sogar ein abgebrühter Richter könnte vor der Vorstellung zurückschrecken, daß Geisteskrankheit nie als Verteidigung benutzt werden sollte, und vor der Absicht, Verbrecher, falls nötig, lebenslänglich einzusperren, um die Gesellschaft gegen ihre Zerstörung zu schützen. Dies sind sehr schwere Maßnahmen.

    Zur Zeit haben jedoch mehrere Experimente gezeigt, daß Behandlung von Kriminalität mit geringen Kosten für den Staat gegeben werden kann. Diese Kosten betragen nur wenige Cents pro Gefangenen. Mit Hilfe von Gruppenprozessing wurde eine Menge in diesem Bereich getan. Die Behandlung selbst wird anhand von Tonbandaufnahmen gegeben. Das Problem konnte so lange nicht gelöst werden, wie es aus technischen Gründen notwendig war, die Therapie individuell anzuwenden. Aber mit der Weiterentwicklung von Gruppenprozessing könnte die Mehrheit der Verbrecher rehabilitiert und von Kommissionen für Haftentlassungen auf freien Fuß gesetzt werden, ohne der Gesellschaft zu schaden, wobei die geistige Gesundheit als Kriterium eingesetzt würde. Obwohl dieses Prozessing nicht bei allen Verbrechern, auf die es angewandt würde, wirksam wäre, wäre es bei den gegenwärtigen Standards und Praktiken zumindest bei der Mehrheit effektiv.

    Was den zweiten Teil der Zwecke der königlich-kanadischen Kommission betrifft, bin ich der Meinung, daß die Gesetze bezüglich „Kriminellen Sexualpsychopathen“ sich nicht von den Gesetzen unterscheiden sollten, die sich auf andere Arten von Kriminalität beziehen. Denn der sexuelle Psychopath, wie Siegmund Freud vor langer Zeit erkannt hatte, ist ein geistig kranker Mensch.

    In beiden Angelegenheiten finden wir, daß das Gesetz sich in dem Ausmaß weiterentwickeln kann, wie es seine Verantwortung gegenüber der ganzen Gesellschaft zu akzeptieren bereit ist. Es ist der Zweck und die Funktion des Gesetzes, die Bürger der Gesellschaft vor der Zerstörung oder kriminellen Praktiken der Wenigen zu schützen.

    Wenn das Gesetz völlig verantwortungsbewußt wäre, würde es etwas unternehmen, um die Bürger gänzlich gegen Verbrechen zu sichern. Das kann nicht durch Unterdrückung der Bürger im allgemeinen erreicht werden, denn das ist die Reglementierung der Masse, um die wenigen zu kontrollieren. Sogar ohne Scientology, ohne ihre Praktiken anzunehmen, könnte das Gesetz weit wirksamer darin sein, die Gesellschaft als ganzes zu schützen, indem man einfach neu einordnet, was kriminell bedeutet, und sich streng an seine eigene Definition von geisteskrank hält. Mit Scientology, sobald das Gesetz die Kriminellen und die Geisteskranken ausgesondert hat, sobald es seinen Zweck klar und deutlich dargelegt hat, kann es das Problem lösen, Verbrecher festzuhalten, bis sie wieder sozial geworden sind, durch die Anwendung von erprobten Prozessen an den Verbrechern und die Freilassung derer, die auf einem Gruppenniveau darauf angesprochen haben. Dies liegt jedoch in weiter Ferne, und ist eine Haltung, die weit zu stark ist, als daß sie von der Richterschaft erwartet werden könnte, denn sie können nichts anderes machen, als nach den Bräuchen der Leute zu handeln, denen sie dienen. Jedoch könnte man ein ganzes Stück in dieser Richtung vorankommen, indem man aufzeigt, daß sich Gruppen von Gefängnisinsassen durch eine Neuordnung ihrer Vorstellungen individuell verändern können, und diejenigen in die Gesellschaft freiläßt, die daraus Nutzen gezogen haben, und indem man ihren Weg verfolgt, bis ganz sicher ist, ob sie sozial geworden sind oder nicht. Mit diesem Schritt und mit den Beweisen, die so hervorgebracht würden, könnte es sehr gut sein, daß eine weitumfassende Weiterentwicklung des Gesetzes folgen wird.

    Ich möchte Ihnen ganz herzlich danken, daß Sie mir geschrieben haben. Ich hoffe, Sie werden mich weiter darüber hören lassen, denn es interessiert mich wirklich sehr.

                                      Mit besten Wünschen,

                               
                                            L. Ron Hubbard 



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